Die LAG Kehdingen-Oste tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal pro Jahr. Auf Antrag von 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der LAG kann gemäß § 9 der Geschäftsordnung eine Sitzung der LAG
einberufen werden.
Die Geschäftsstelle lädt zu diesen Sitzungen schriftlich mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung ein und fügt jeder Einladung einen Vorschlag zur Tagesordnung bei. In dringenden
Fällen
ist eine Abkürzung der Ladungsfrist zulässig.
Die Geschäftsstelle fertigt ein Protokoll jeder LAG-Sitzung an und versendet es an die LAG-Mitglieder.
Die LAG-Sitzungen sind öffentlich und die Termine im Internet bekannt zu geben.