Die Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Gemäß § 4 und § 6 der Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe Kehdingen-Oste hat die LAG folgende Aufgaben/Aufträge/Möglichkeiten:

Die LAG
- erarbeitet eine Entwicklungsstrategie für die Region und schreibt diese fort;
- entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen ihrer Kompetenz
- wählt für die Förderung Projekte aus, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategie dienen; als Grundlage für die Projektauswahl dient ein Kriterienkatalog, der von der LAG in Übereinstimmung mit der Entwicklungsstrategie erstellt, beschlossen und nach Bedarf fortgeschrieben wird;
- initiiert und koordiniert Projekte, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategie dienen;
- trägt durch Wissen und Erfahrungen ihrer Mitglieder zum Aufbau eines Informationsnetzwerkes bei, das insbesondere durch die Geschäftsstelle, die Mitglieder und Partner der LAG sowie durch die in die Projekte eingebundenen Akteure zur Verwirklichung der o.g. Ziele und zur Schaffung von Synergieeffekten zu nutzen ist;
- bietet Unterstützung für die in die Projekte eingebundenen Akteure auf allen den Mitgliedern der LAG möglichen Ebenen;
- sorgt für den Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen im Rahmen der Netzwerke.

Die Mitglieder der LAG sind Institutionen bzw. Personen, die im Projektgebiet ansässig sind.
Mitglieder der LAG Kehdingen-Oste sind die Samtgemeinden Himmelpforten, Nordkehdingen und Oldendorf sowie die Gemeinden Drochtersen, Geversdorf, Oberndorf und Osten. Sie werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Zusätzlich sind Wirtschafts- und Sozialpartner Mitglieder der LAG Kehdingen-Oste.
Die LAG Kehdingen-Oste hat 22 stimmberechtigte Mitglieder.

Die Mitgliedschaft einer Institution oder Person in der LAG beginnt mit der Unterzeichnung der Geschäftsordnung und endet mit Austritt oder Auflösung der Institution sowie bei Zuwiderhandeln gegen die Geschäftsordnung mit dem Ausschluss.

Die LAG muss eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen sein. Der Frauenanteil sollte bei ca. 50 % liegen. Der Anteil von Amts- und Behördenvertretern an der Mitgliedschaft darf 50 % nicht überschreiten.

Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheiden die anwesenden, stimmberechtigten LAGMitglieder mit ¾ Mehrheit. Auf begründeten eigenen Wunsch können die Mitglieder der Wirtschafts- und Sozialpartner aus der LAG ausscheiden. Die Wiederbesetzung erfolgt einvernehmlich gemäß der Funktion des ausgeschiedenen Mitglieds hinsichtlich seiner Herkunft als Wirtschafts- oder Sozialpartner.

Die Vertreter der Kommunen können ausgetauscht werden, der Austritt einer an der LAG grundsätzlich beteiligten Kommune ist nicht möglich. Über die Besetzung neuer, auch zusätzlicher Mitglieder in die LAG entscheidet die LAG mit einer ¾ Mehrheit.

Die Vertreter bzw. Stellvertreter der Mitgliedsinstitutionen der LAG informieren die Institutionen, die sie vertreten, über die Entscheidungen und Vorhaben der LAG und tragen im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeitsfelder zum Gelingen der Projekte bei.

LAG-Sitzungen

Aktuell liegt kein Termin vor.

Projektsprechtag

Sie haben eine Projektidee, die zu einem Thema des REK passt und einen Mehrwert für die Region hat? Dann lassen Sie uns davon wissen!

Während des Sprechtages besteht die Möglichkeit, dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde die Projektidee weiter vorzustellen und Beratung auf dem Weg zur EU-Förderung zu erhalten.

Melden Sie sich bitte bei der LEADER-Geschäftsstelle telefonisch unter 04779/9231-64 oder unter 04779/9231-55 oder per eMail: post@leaderregion-kehdingen-oste.de

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