Die LAG ist Träger des REK und damit für die Umsetzung der dort beschriebenen Entwicklungsstrategie verantwortlich. Ergänzend zur Selbstevaluierung und der Datenbank der Umsetzungsstände hat die LAG Jahresberichte -als Beitrag zum Gesamtjahresbericht des Landes- vorzulegen. Der Jahresbericht ist jährlich spätestens zum 15. Februar -erstmals 2017- vorzulegen.